SOCIAL MEDIA RICHTLINIEN

 

Unabhängige Vertreter dürfen Ihr Geschäft auf Social Media Plattformen, wie Blogs, Facebook, YouTube, LinkedIn, MySpace, etc. besprechen und bewerben. Im Folgenden finden Sie die Unternehmensrichtlinien für solche repräsentativen Veröffentlichungenn. Das Fehlen oder die Unzulänglichkeit einer solchen Social Media Seite schränkt die Anwendbarkeit dieser Unternehmensrichtlinien nicht ein. Dort wo keine Strategie oder Richtlinie existiert, sollten unabhängige Vertreter ihrem fachmännischen Urteil folgen und die vernünftigste mögliche Entscheidung treffen.

1. Persönliche Blogs, Webseiten und Social Media Profile sollten klare Haftungsausschlüsse beinhalten und verdeutlichen, dass die Sichtweisen, die von dem Autor geäußert werden, alleinig die des Autors sind und nicht die Ansichten der Firma repräsentieren.

Beispiel – „Die Meinungen und Positionen, die geäußert werden, sind meine eigenen und geben nicht unbedingt die von QN EUROPE wieder”

2. Sie müssen sich korrekt darstellen und klar Ihre Beziehung zu der Firma als Unabhängiger Vertreter angeben. Keine anderen Ansprüche als Mitarbeiter, Agent oder anderes dürfen erhoben werden.

3. Sie dürfen die Warenzeichen und Marken in keinem Benutzernamen verwenden oder in einer Social Media Plattform behandeln. Dies bezieht sich auf, ist aber nicht nur darauf beschränkt, Twitter, Facebook und Linkedin.

4. Informationen, die auf Ihren Blogs, Webseiten und Social Media Profilen veröffentlicht werden, sollten den Richtlinien & Verfahren von QN EUROPE entsprechen und diese einhalten. (Siehe Klausel 11.03, 11.04 und 11.05 der Richtlinien & Verfahren). Dies trifft auch auf Kommentare zu, die auf anderen Blogs, Foren und Social Network Seiten gepostet werden.

5. Unabhängige Vertreter dürfen weder QN EUROPE’s Handelsnamen, Warenzeichen, Servicenamen, Servicezeichen, Produktnamen oder eine Ableitung davon, noch die seiner verbundenen Firmen, für einen Internet-Domainnamen oder eine E-Mail-Adresse verwenden (Siehe 10.03 (c) der Richtlinien & Verfahren).

6. Indem Sie sich als unabhängiger Vertreter identifizieren, identifizieren Sie sich mit dem Markenimage und den Werten der Firma. Ihre Online-Aktivität kann die Wahrnehmung anderer auf die Firma, die Produkte und Dienstleistungen beeinflussen. Daher ist es wichtig, dass Ihre Handlungen, die als Bilder, Posts oder Kommentare erfasst werden, die Werte der Firma reflektieren. Die folgenden Richtlinien gelten für das Posten von Inhalten auf Social Media Seiten und müssen eingehalten werden:

  • Sie dürfen nur Text, der auf der offiziellen Webseite der Firma zu finden ist, verwenden.
  • Sie dürfen den Inhalt Ihrer Webseite oder des Social Media Netzwerkprofiles nicht mit Text von einer anderen Quelle, als die der Firma, ergänzen.
  • Alle Inhalte müssen Korrektur gelesen werden.
  • Alle irreführenden oder täuschenden Aktivitäten, Informationen und Taktiken sind verboten.
  • Achten Sie auf Copyright-Gesetze und referenzieren oder zitieren Sie Quellen angemessen.
  • Beleidigungen sind nicht erlaubt.
  • Persönliche Angriffe sind nicht erlaubt.

7. Unabhängige Vertreter müssen immer ihre Beziehung offenlegen oder sich als Unabhängiger Vertreter von QN EUROPE identifizieren, wenn sie einen Kommentar über QN EUROPE und/oder seine Produkte abgeben.

8. Unabhängige Vertreter, die online Referenzen abgeben, müssen wahrheitsgetreu veröffentlichen und dürfen keine Behauptungen aufstellen .

Beispiel 1: „Amezcua Bio Disc hat mein Rückenproblem gelöst“ Das kann zwar eine ehrliche Meinung sein, ist aber eine Behauptung und daher wäre solch eine Meinung, die online gepostet wird, eine Verletzung der derzeitigen Richtlinien – außer es gibt eine gültige Untersuchung bzw. Studie, die diese Behauptung nstützt.

Beispiel 2. „Ich habe Mit QN EUROPE in einem Monat EUR 20.000 verdient und Du kannst das auch.“ Obwohl die Aussage wahr sein kann, ist das keine allgemein gültige Aussage. Solche Aussagen wären eine Verletzung der derzeitigen Richtlinien. Wann immer Verdienstmöglichkeiten besprochen werden, sollten Sie sich für eine Hilfestellung zu dem Thema auf Klausel 11.02 der Verfahren & Richtlinien berufen.

9. Das Firmenlogo oder das Warenzeichen dürfen für bezahlte Internetwerbung, wie Facebook-Anzeigen, nicht genutzt werden. Alle Links müssen auf die persönliche Webseite des IR geleitet werden und nicht auf die offizielle Seite der Firma.

10. Falls Sie eine Beschwerde haben, kontaktieren Sie die QN Europe bzgl. einer Lösung. Nutzen Sie nicht Social Media, um öffentlich Ihre Beschwerden auszudrücken, da die Firma keine Möglichkeit hat, auf Ihre Beschwerden einzugehen. Viele der Personen, die Ihre Beschwerden lesen, werdenden aktuellen Stand nicht wissen, das heißt, wann diese Beschwerden bearbeitet und gelöst wurden und denken eventuell so weiterhin negativ über das Unternehmen, was wir evtl. nie richtig stellen können.